Ha dänggt, ich gurgg jetzt eifach emol do iine, denn mir isch scheisse langwiilig. S'git fascht nüt z'tue. Schriibet doch emol, was bi euch eso lauft. Nimmt mi nämmlig no grausam wunder (schleim).
Gseht us, als wär ich dr einzig, wo numme ummehängt. Jänusodenn, verzell ich mir halt e paar Witz:
Wahrsagerin zur Ehefrau:
"Morgen stirbt ihr Mann ganz plötzlich."
"Weiss ich " antwortet die Frau. "Mich interessiert nur, ob ich freigesprochen werde..."
Frau zum Verkäufer in der Modeboutique:
Sie: "Finden sie, dass der Ausschnitt zu tief ist?"
Er: "Haben sie Haare auf der Brust?"
Sie: "Nein."
Er: "Dann sollten Sie vielleicht die untersten drei Knöpfe schliessen."
Der Mann kommt nach Hause zu seiner Frau, nach 10 Stunden im Büro.
Mann: "Liebling, gehen wir jetzt gemeinsam auf das Fest heute Abend?"
Frau: "Aber Schatz, ich habe doch gar nichts anzuziehen!"
Mann geht an den Kleiderschrank, öffnet ihn, und geht die Kleider durch: "Wie nichts anzuziehen, hier ist das Gelbe, das Rote, das Lindgrüne, guten Abend Herr Meier, das Blaue..."
Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig,welche durch ihre unübliche Kopfbedeckung gewohnheitsmässig Rotkäpchen genannt zu werden pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbige Mitteilung ihrer Krankheit und Pflege- bedürftigkeit machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs – und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzmässiger Amtsanmaßung Einsichtnahme in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihnrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.
Da seitens des Wolfes Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage, falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallisige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägrigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Identität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweit – Verschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz erneut unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Fortswesen zuständige Waldbeamte B. veranhm Schnarchgeräusche und stellte der Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein das dortseits zuschläig beschieden und pro Schuss bezuschußt wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommerner Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisen´bene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.
Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, dass der Leichnam Menschenmaterial beeinhaltete. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Todvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter. Durch die unverhoffte Wieder belebung bemächtigte sich beider Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den Kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.
Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeit nochh lebhaft !
UND NUN MEINE DAMEN UND HERREN, DER ABOLUTE KNALLER, DER ABRÄUMER. UM NICHT ZU SAGEN: DER WITZ DES JAHRHUNDERTS
Kommt ein Mann in eine Bäckerei. Sagt er zur Verkäuferin: "Ich hätte gerne hundert Brötchen." Sagt die Verkäuferin: "Nehmen sie doch nur 99, dann haben sie noch Geld für ein Brötchen!!"